IPPC Brennstempel
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IPPC Brennstempel
Brennstempel für ISPM Nr. 15 Kennzeichnung – IPPC Brandstempel
Verpackungsholz ist im internationalen Güterverkehr zum Transport und Schutz der Waren weit verbreitet. Holzverpackungen werden häufig aus minderwertigem Holz hergestellt, da nur geringe Anforderungen an die Qualität an sich gestellt werden. Aus diesem Grund sind solche Hölzer oft mit Schadorganismen (Insekten, Pilzen) behaftet, die mit den Verpackungen in andere Gebiete verschleppt werden.
Für diese Kennzeichnungsvorschriften bieten wir die passenden Elektrobrennstempel. Die Kennzeichnung umfasst einerseits das standardisierte IPPC-Logo und andererseits eine Länderkennzahl, eine Betriebskennzahl und die Art der Behandlung. Für die Anfertigung eines IPPC-Brennstempels benötigen wir von Ihnen:
- Gewünschte Größe des Abdrucks
- Reg.Nummer des Betriebes, der das Holz hergestellt od. behandelt hat
- Art der Behandlung
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Infomrationen – Kennzeichnung ISPM Nr. 15 – IPPC Kennzeichnung
Betroffen von dieser Maßnahme ist Verpackungsmaterial aus Massivholz zum Transport, Schutz und Verstauen von Waren, also auch von Paletten, Kisten, Verschlägen, Trommeln, Fässern, aber auch Stauholz und Keile zum Befestigen von Waren. Holz mit einer Stärke von weniger als 6 mm unterliegen hingegen nicht den Vorschriften des ISPM Nr. 15.
Weiterführende Informationen:
- Link – Regelung für Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel
- Link – Infomrationen zu IPPC Kennzeichnung – Julius Kühn Institut
- Link – Pflanzenbeschauverordnung – Stand: 3.3.2000
Preis
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